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Anonymous
Gast




was tun bei ableben???
Verfasst am: 05.05.2003, 21:43

hallo,loitz!!

ich hab mich heute mit meinen mann über unsere 8jahre alte chamäleondame unterhalten und wir kamen gezwungenermassen auch auf das thema "ma sehn,wie alt sie noch wird"...

jetzt ma ne frage an euch: ich bekam das cham damals mit cites-papieren und weiss von meiner schwägerin,die einen papagei hatte (ebenfalls mit cites-papieren),dass sie -als er verstarb-den tod des tieres melden musste und ihn von einem TA untersuchen lassen musste zum todesursachen-herausfinden oder ähnlich...

wie ist das? muss ich da echt die papiere rauskramen (omeingott,habbich die überhaupt noch??) oder ÜBERHAUPT mit dem toten tier zum TA fahren?? und wenn ich das nicht melde,bekomm ich da ne anzeige oder sowas???
muss das so ablaufen,oder kann ich das tier einfach im garten "begraben" und gut is<--wie ich das eigentlich so dachte??

wie macht ihr das?hat da wer erfahrung??

gruss,CraZy

_________________
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 06.05.2003, 12:22

tach,
sehr interessantes thema was du da anschneidest...
denke das die citis nur dafür da ist,das sie auf verlangen
vor zu zeigen ist,dafür das du das tier rechtlich besitzen
darfst.
also meine meinung ist,wenn das tier gestorben ist ist es
nicht zwingend notwendig so ein aufstand zu machen.
es sei den du hast es bei deiner behörde angemeldet.
ich mußte mein grosswaran anmelden,somit,wenn er
verstirbt,auch wieder abmelden...
würde gerne andere meinungen hören.....
webmaster von www.grossechsen.de
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 06.05.2003, 16:53

Das ist wirklich ein interessantes Thema. Ich habe keine Tiere, die Papiere benötigen. Aber könntest du nicht notfalls einfach sagen, dass dein Tier dir "entwischt" ist? Oder gibt das noch mehr Ärger?
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 06.05.2003, 20:28

@sancho

also angemeldet hab ich sie nirgens...auf den papieren stand eigentlich auch nur drauf,dass das tier unter schutz steht oder ähnliches und aus kenia stammt,mit rechtlichen schritten nach deutschland kam (also nicht geschmuggelt,denk ich*g),keine krankheiten hatte zum zeitpunkt des kaufes und rasse und geschlecht und vorbesitzerdaten usw. und von irgendeiner behörde waren etliche stempel drauf....wie gesagt,ich hab mir die unterlaen schon wiiie lange nicht mehr angesehn und weiss auch garnicht,ob ich die überhaupt noch hab*lolpeinlich

also,wenn ich sie nirgens anmelden musste,muss ich sie wohl auch nirgens abmelden,meinst du?!

ich glaub,ich werd mich mal erkundigen,wie das is...es muss ja irschendwo ne behörde für sowas geben
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 06.05.2003, 21:50

Hi

kannst ja mal bei der dght oder in deren Forum nachfragen. Da gibts bestimmt einige die dir korrekte antworten geben können.

grüße wolli
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 07.05.2003, 07:28

Hidiho,

also ich muß Sancho insofern Recht geben, daß wenn Deine Behörde nix von dem Tier weiß, Du also das Tier dort nicht angemeldet hast, es auch nicht wieder abmelden mußt.
Wenn das Tier jedoch angemeldet ist, mußt Du den Tod auch definitiv melden. Und ich würde es nicht über >entwischt< probieren, das kann ganz andere Folgen haben!!!

Letzlich muß man schon sagen, einfach keine Tiere bei Behörden anmelden, wenn man nicht unbedingt mit diesen Tieren züchten möchte, dann erspart man sich eine Menge Ärger und Streß.

Aber wie gesagt, zum Züchten müssen die Tiere angemeldet sein, denn Du benötigst ein Zuchtbuch, daß Du nur von der Behörde bekommst (zumindest abgestemeplt) und das dann später als Nachweis dient, daß gewisse Tiere auch tatsächlich DNZ sind.

Gruß
Jochen
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 07.05.2003, 12:14

tach,
bin jochen´s meinung...
wenn ich ehrlich bin habe ich meine erste echse
auch nicht angemeldet...als sie gestorben ist,
habe ich eine grabstätte im garten eingerichtet
und keine behörde hat sich drum gekümmert.
was keiner weiß macht keinen heiß !!
bin aber lieber jetzt auf die sichere seite gegangen,
mit anmelden und so.
man weiß nie welche dummen bürger es gibt,
die nur stunk machen wollen-..
webmaster von www.grossechsen.de
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 07.05.2003, 13:43

Vielleicht ist es wirklich am besten, wenn man den ganz legalen Weg wählt. Meine Idee mit dem "oooh, er ist mir entwischt" könnte ja vielleicht noch mehr Ärger geben, Behörden gehen ja manchmal merkwürdige Wege... .
Ich würde gerne mal wissen, ob das An- und Abmelden was kostet (so wie alles bei den Verwaltungen immer noch gelatzt werden muss....wozu zahlen wir nur all die Steuern??). Wenn ja, welche Behörden sind zuständig und wie teuer ist so etwas?

Greetz,
iris- Annabell
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 07.05.2003, 20:35

Hi Iris-Annabell (ohje, mir bluten alleine schon nach dem Tippen des Namens die Finger :p),

na klar kostet das was! Du kennst doch die Behörden!! Vor allem, wenn die auch noch von den Blut-(äh steuer)saugern unterstützt werden.

Mann, oh Mann, mein Kopf ist echt ein Sieb! Mir liegt der Name der behörde quasi auf den Fingerspitzen, aber ich komme gerade nicht drauf. Irgendwie sowas wie Artenschutzbehörde oder Amt für Artenschutz. Irgendwie so ähnlich zumindest....

Gruß
Jochen
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 08.05.2003, 09:31

tach,
also alzu teuer ist das mit dem anmelden nicht.
am besten ihr fragt beim veterinäramt nach.
es ist verschieden,ob die stadt oder der kreis dafür
zuständig ist.meistens nimmt der kreis das in die
hand...die kosten liegen sowéit ich mich erinnere weit unter der hundesteuer.
und wie gesagt,es müssen nicht alle terrarientiere angemeldet
werden......
webmaster von www.grossechsen.de
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 08.05.2003, 10:15

Veterinäramt!!!!
ich wußte es doch!

Mann, ich werde langsam richtig alt und vergesslich
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 08.05.2003, 13:45

ach jochen,
alzheimer ist leider noch nicht heilbar
(scherz)(lach)



webmaster von www.grossechsen.de
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 08.05.2003, 21:26

Nicht?!?!?!
Tja, dann muß ich wohl noch einiges vergessen...

Alzheimer hat jeden Fall einen Vorteil: Du lernst jeden Tag neue Leute kennen!
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 08.05.2003, 21:47

Also generell gibt es bestimmungen die besagen das man bestimmte Tiere melden muss.
Die Liste dieser Tiere findet ihr auf der Seite der DGHT.
wo liegt das Problem??????????
Wenn man das Tier kauft lässt man sich eine Quittung geben auf der der trivial Name und die wissenschaftliche bezeichnung, da alter- geb. datum adresse und so des Züchters und noch ein paar andere sachen (ebenfalls auf der dght seite)
Dann färt man damit zu seiner gemeinde und meldet das Tier an.
Und wenn es stirbt meldet man es wieder ab.
Wenn nachwucs kommt muss dieser angemeldet werden und wenn er verkauft wrd muss er auch wieder abgemeldet und vom neu käufer angemeldet werden.
Dadurch unterdrückt man zu einem großen Teil auch die einführung von illegal beschafften Tieren aus dem ausland.
Und das ist doc wirklich nicht viel arbeit...
 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 09.05.2003, 09:14

tach,
jau,du haste es auf den punkt gebracht.....
Hier in deutschland ist ja alles vorgeschrieben.
wer sein tier anmelden muß sollte das auch tun.



webmaster von www.grossechsen.de

_________________


 
Anonymous
Gast





Verfasst am: 09.05.2003, 18:32


Grüzi,

da kann ich SANCHO nur Recht geben!

Mfg Angie
 
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